Mechanismen zum Schutz von Kleinanlegern und Kapital
Kleinanlegerschutz ist in der gesetzlichen Diskussion von Investment und Verbraucherschutz spätestens seit dem Einbruch der Spekulationsblase rund um Unternehmen des Neuen Marktes 2000/2001 ein wichtiger Eckpfeiler. Nennenswerte gesetzliche Richtlinien, die Kleinanleger (Aktien, Edelmetalle) beim Erwerb von Finanzdienstleistungen absichern sollen sind das Wertpapierhandelsgesetz, (WpHG), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Investmentgesetz (InvG). Beaufsichtigt wird die Einhaltung der oben genannten Gesetze grundsätzlich durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Kooperation mit der Deutschen Bundesbank.
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Das Wertpapierhandelsgesetz wurde reagierend auf die entsprechende Transparenzrichtlinie 2004/109/EG der Europäischen Union (EU) 2004 wesentlich erweitert und umfasst seitdem umfassendere Bestimmungen zum Verbraucherschutz. Wesentliche Elemente sind:
– Verbot von Insidergeschäften und überwachung von Insiderhandel, sowie Führung von Insiderverzeichnissen (Abschnitt 3.)
– Verbot und überwachung von Marktmanipulation (Abschnitt 4.)
– Festlegung von Verhaltens- und Organisationspflichten gegenüber Privatkunden (Abschnitt 6.), betreffend besonders:
(A) Qualität der bereitgestellten Informationen und Kennzeichnung von Meinungen als solche
(B) Pflicht zur rechtzeitigen Bereitstellung solcher Informationen
(C) Pflicht zur Einholung der Kundenerfahrung bezüglich seiner Anlage, Anlageziele und Vermögensverhältnisse
– Entsprechende Straf und Bußgeldvorschriften bei Verstößen
Investmentgesetz (InvG)
Das Investmentgesetz, wurde durch das Investmentmodernisierungsgesetz Ende 2003 geschaffen und trat 2004 in Kraft. Das InvG enthält vor allem Bestimmungen für die rechtliche Form von Kapitalanlagegesellschaften (KaGG) und die Bedingung der schriftlichen Genehmigung durch die BaFin bei Gründung in Deutschland. Grundsätzlich ist die Einführung des InvG im Rahmen gesetzlicher Vereinheitlichungsbestrebungen für die Etablierung eines Europäischen Finanzmarktes zu sehen. Das Gesetz enthält aber auch wesentliche Bestimmungen zu den Verhaltenspflichten der KaGG (§ 9), Verkaufsprospekten (§ 42) und Transparenzrichtlinien gegenüber Kunden.
Das Kreditwesengesetz (KredWG)
Das deutsche Kreditwesengesetz ist die Umsetzung der "zweiten Säule" der Eigenkapitalvorschriften der Baseler Bankenaufsicht ("Basel II"). Das Gesetz stellt vor allem die Sicherung des Gläubigers gegenüber Kreditinstituten sicher indem es Restriktionen für deren Risikobereitschaft auferlegt und Maßregeln für die Mindestkapitalversorgung gibt.
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